Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
BORBET bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte, der Umwelt und zur Verantwortung für seine Lieferkette. Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und tragen Sorge dafür, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen sowie Menschenrechte und Umweltbewusstsein zu stärken. Gleiches erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und allen anderen interessierten Parteien.
Standards und Richtlinien
In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) bekennen wir uns zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Standards und Richtlinien:
•Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
•Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
•Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
•Internationaler Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
•Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
•Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
•UN-Kinderrechtskonventionen
•UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
•Charta der Grundrechte der Europäischen Union
•Charta der Vielfalt
•Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheit
Wir möchten mit unserem Handeln auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen unterstützen und einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) leisten.
Zusätzlich zu diesen Normen bilden die BORBET Richtlinien die Basis für unser Handeln und Wirtschaften:
•Code of Conduct für Mitarbeiter
•Code of Conduct für Lieferanten
•Arbeits- und Umweltschutzrichtlinie
•Antikorruptionsrichtlinie
•Kartellrichtlinie
Struktur und Verantwortlichkeiten
Auf oberster Leitungseben ist unsere Geschäftsleitung für die Achtung der Menschenrechte und Umwelt in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in den vor- und nachgelagerten Liefer- und Wertschöpfungsketten verantwortlich. In die operative Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse sind mehrere Fachabteilungen eingebunden, die personelle Ressourcen zur Sicherstellung der Sorgfaltspflichten zur Verfügung stellen und regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Ergebnisse berichten.
Unser Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
Risiken werden bei BORBET bereits seit jeher im integrierten Managementsystem identifiziert, analysiert und bewertet. Darauf basierend leiten wir Maßnahmen ab, um Umwelt- und Menschenrechtsrisiken zu verhindern, zu minimieren oder zu beseitigen. Wirksamkeitsprüfungen werden regelmäßig durchgeführt um unsere Prozesse fortlaufend zu verbessern.
BORBET verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und faire Arbeitsbedingungen zu fördern – dies gilt insbesondere für den Umgang mit eigenen Beschäftigten und unmittelbaren Lieferanten. Im Rahmen unserer Möglichkeiten setzen wir uns dafür ein, diese Prinzipien auch bei mittelbaren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern umzusetzen.
Wir erwarten von allen interessierten Parteien, dass sie sich an geltende Gesetze und menschenrechtliche Konventionen halten sowie negative Auswirkungen vermeiden. Verstöße werden nicht toleriert und konsequent verfolgt.
Risikoanalyse
Wesentlicher Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht bildet die Kenntnis über potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit Hilfe unseres etablierten Analysetools identifizieren und priorisieren wir relevante menschenrechtliche und umweltbezogene Risikofelder. Das unternehmensweite Risiko- und Lieferantenmanagement wird zu diesem Zweck ausgebaut und um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten erweitert. Zeichnet sich ein Risiko ab, führen wir eine konkrete Risikobetrachtung durch, in der wir prüfen, wie wahrscheinlich eine Menschenrechtsverletzung eintritt, wie gut wir darauf vorbereitet sind und wie schwer die Auswirkungen auf die Personen wäre. Zudem betrachten wir fortlaufend die menschenrechtliche Situation in den Regionen unserer Rohstoffbezugsquellen anhand von Veröffentlichungen von Menschenrechtsorganisationen und Instituten. Unsere Risikoanalysen bilden die Grundlage für die Ableitung angemessener und fristgerecht umzusetzender Korrekturmaßnahmen. Die Ergebnisse der Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken haben unmittelbare Auswirkungen auf unseren Einkaufsprozess und die Lieferantenauswahl.
Präventionsmaßnahmen
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Akteuren der Wertschöpfungskette, durch verschiedene Maßnahmen und Prozesse, potenziell nachteilige Auswirkungen zu verhindern und durch gemeinsame Ansätze eine dauerhaft positive Entwicklung zu fördern. Zu diesen Maßnahmen und Prozessen zählen unter anderem:
•Aufbau langfristiger Lieferantenpartnerschaften
•Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Beschaffungs- und Einkaufspraktiken
•Mindestanforderungen an unsere Wertschöpfungskette
•BORBET Code of Conduct (CoC) für Lieferanten: Dessen Einhaltung muss mit einer Unterschrift bestätigt werden
•Zertifizierte Standards und Managementsysteme an den Standorten unserer Lieferanten (ISO 9001, ISO 14001, EMAS, ISO 45001, ASI, etc.)
•Durchführung von Schulungen zu Umwelt- und Menschenrechtsthemen
•Risikobasierte Überprüfung der Einhaltung des CoC durch Audits
Beschwerdemechanismus
Wir bieten jeder Person die Möglichkeit, Hinweise zu Verletzungen oder Verstößen gegen Menschenrechte oder andere Bedenken an uns zu melden. Dabei kann der Hinweisgeber selbst entscheiden, über welches Medium er sich am wohlsten fühlt.
Beispielsweise können Meldungen über eine Hotline, ein Online-Formular, per E-Mail oder Post an die Compliance Officer gesendet werden. Dies ist auch anonym möglich. Weitere Informationen hierzu befinden sich auf unserer Homepage (www.borbet.de). Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und von den Compliance Officer, gemäß den Fristen, bearbeitet. Die Vertraulichkeit und der Hinweisgeberschutz stehen für uns an erster Stelle. Wir gewährleisten, soweit möglich und in unserer Einflusssphäre liegend, dass Hinweisgebende im Zusammenhang mit den von ihnen eingereichten Hinweisen und Beschwerden vor Benachteiligung und Bestrafung geschützt werden. Für das Hinweisgebersystem haben wir Prozesse definiert, dokumentiert und kommuniziert. Die entsprechende Richtlinie ist für alle Mitarbeiter in unserem Intranet zugänglich. Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, und anlassbezogen überprüft. Darüber hinaus ermöglicht uns der Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen, unsere menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass BORBET Fehlverhalten oder Verstöße frühzeitig erkennt und daraus abgeleitete Maßnahmen und Konsequenzen weitere potentielle Verletzungen der Menschenrechte verhindern.
Weiterentwicklung und Berichterstattung
Die Achtung der Menschrechte und die Betrachtung von Risiken und potenziell negativen Auswirkungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals darstellt. Über die Umsetzung und Entwicklungen informieren wir jährlich im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hallenberg-Hesborn, Mai 2023
BORBET GmbH