Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte der BORBET (Gruppe)
Wir, die BORBET (Gruppe), sind uns unserer Verantwortung bewusst und bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte. Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und tragen Sorge dafür, Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen und Menschenrechte zu stärken. Gleiches erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten. Dazu haben wir einen geeigneten Auswahlprozess für unsere Lieferanten definiert.
Wir verpflichten uns, eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren, in die wir möglicherweise verwickelt sind und gemeinsam mit interessierten Parteien an der Prävention und Abschwächung solcher identifizierten Auswirkungen zu arbeiten. Wenn festgestellt wird, dass die BORBET (Gruppe) oder eines ihrer verbundenen Unternehmen für eine solche Auswirkung verantwortlich ist, wird sich die BORBET (Gruppe) bemühen, die Situation durch legitime Prozesse zu beheben oder an der Behebung der Situation mitzuwirken.
Standards und Richtlinien
In Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) bekennen wir uns zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Standards und Richtlinien:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
- UN-Kinderrechtskonventionen
- UN-Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Wir möchten mit unserem Handeln auch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen unterstützen und einen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) leisten. Zusätzlich zu unserem langjährigen sozialen Engagement an allen Standorten, haben wir Ziele für die gesamte Gruppe abgeleitet, welche in unserem Nachhaltigkeitsbericht festgehalten werden.
Umsetzung
Die in den zuvor genannten internationalen Standards und Richtlinien verankerten Normen und Werte finden sich auch in unserem Verhaltenskodex für Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten wieder.
Um potenziell negative Auswirkungen abzuwenden und unsere Mitarbeiter zum Thema Menschenrechte zu sensibilisieren, setzen wir auf eine Schulung. Diese muss jährlich von jedem Mitarbeiter durchgeführt werden und beinhaltet Kontroll- und Verständnisfragen.
Lieferanten und Geschäftspartner müssen sich an unseren Verhaltenskodex halten und dessen Einhaltung unterzeichnen.
Wir erwarten von allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich an geltende Gesetze und menschenrechtliche Konventionen halten und negative Auswirkungen vermeiden. Verstöße werden nicht toleriert und konsequent verfolgt.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Akteuren der Wertschöpfungskette, durch verschiedene Maßnahmen und Prozesse, potenziell nachteilige Auswirkungen zu verhindern und durch gemeinsame Ansätze eine dauerhaft positive Entwicklung zu fördern.
Beschwerdemechanismus
Wir bieten unseren interessierten Parteien die Möglichkeit, Hinweise zu Verletzungen oder Verstößen gegen Menschenrechte über eine Hotline oder ein Online-Formular anonym zu melden und ihre Bedenken zu äußern. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und von der zuständigen Abteilung bearbeitet. Weitere Informationen hierzu befinden sich auf unserer Homepage unter dem Reiter „Code of Conduct & Compliance“. Jeder einzelne kann dazu beitragen, dass BORBET Fehlverhalten oder Verstöße frühzeitig erkennt und daraus abgeleitete Maßnahmen und Konsequenzen weitere potentielle Verletzungen der Menschenrechte verhindern.
Verantwortlichkeiten
Für die Einhaltung und Umsetzung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte sind die Geschäftsführer der einzelnen Standorte verantwortlich. Für die Umsetzung der Schulungen sind die Abteilungsleiter verantwortlich.
Weiterentwicklung und Berichterstattung
Die Achtung der Menschrechte und die Betrachtung von Risiken und potenziell negativen Auswirkungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals darstellt. Über die Umsetzung und Entwicklungen informieren wir jährlich im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Hallenberg-Hesborn, Dezember 2020
BORBET GmbH