COMPLIANCE & ANTIKORRUPTIONSFÄLLE
Fehlverhalten meldenUm das Unternehmen BORBET sowie seine Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner zu schützen, muss Fehlverhalten frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden. Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie Ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche Regelverstöße hinzuweisen.
Was kann gemeldet werden?
Bei jeglichem Verdacht oder Beweis für eine rechtswidrige Handlung sollte eine Meldung abgegeben werden.
Nachfolgend einige Beispiele:
• Diebstahl, Bestechungen und geldwerte Zuwendungen
• Betrug, Unterschlagung
• Interessenkonflikte
• Insiderhandel
• Kartellangelegenheiten (Verletzung von Kartell- und/oder Wettbewerbsrecht)
• Geldwäsche
• Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung
• Umweltschutz
• Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit
• Verstöße gegen den Datenschutz
• Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Wie erfolgt eine Meldung?
Eine Meldung durch den Hinweisgeber erfolgt:
- über das Postfach Compliance@borbet.de
- über das Nachrichtenfeld auf der Homepage unter dem Reiter „Unternehmen“
- per Telefon an die Compliance Officer
Frau Scheikel, Tel.: +49 151 40090787
Frau Prestele, Tel.: +49 2984 301 2288
- im persönlichen Gespräch mit Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten
- oder an einen Ombudsmann: Matthias Rappel, Tel.: +49 2981 92 09 0, info@sbr-winterberg.de
Was passiert, nachdem Sie eine Information an uns gegeben haben?
Hinweise, die Sie an die Hotline geben, gehen bei der Corporate Compliance ein und werden dort entsprechend geprüft. Um unsere Arbeit erheblich zu unterstützen, bitten wir Sie, uns einer Ihrer Kontaktinformationen (Telefonnummer oder E-Mail) zu übermitteln, über die wir Sie bei Rückfragen zu den von Ihnen beobachteten Verstößen erreichen können. Wir nehmen alle Hinweise ernst und garantieren eine - im gesetzlich zulässigen Rahmen - vertrauliche Bearbeitung.